Seit 1978 transportieren wir Boote in ganz Europa, Asien und der Türkei

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Versicherung: Für den innerstaatlichen Verkehr gilt die Vektorversicherung (GESETZESDEKRET 286 vom 21.11.05), während der internationale Versand den Bestimmungen des CMR-Übereinkommens entspricht. Keine andere Art von Versicherungsschutz wird von uns ohne formelle Bestellung durch den Absender garantiert, die mindestens 5 Tage vor Beginn des Transports erfolgen muss. Im Schadensfall werden keine Zahlungseinschränkungen bis zur Entschädigung akzeptiert.

Gültigkeit des Angebots: die Art und Weise der Durchführung der Transporte (Zusammensetzung der Ladung, Anzahl der verwendeten Fahrzeuge, anzahl der Fahrten, Strecke…) liegt im Ermessen des Beförderers. Der vereinbarte Preis bleibt unverändert, wenn der Transport der waren mit einer geringeren als der geplanten Anzahl von Fahrten durchgeführt wird. Unsere Angebote bleiben gültig, vorbehaltlich der Zustimmung der Eigentümer und/oder den Konzessionären der Straßen, der Befahrbarkeit derselben und dem Erhalt der Genehmigungen.

In jedem Fall sind sie immer vom positiven Ergebnis der Inspektionen abhängig. Eventuelle Einschränkungen der Ein-/Ausgänge der Be-/Entladeeinrichtungen sowie eventuelle interne Hindernisse müssen uns sowohl in der Angebots- als auch in der Bestellphase schriftlich mitgeteilt werden (andernfalls gehen wir davon aus, dass sie zugänglich sind).

Alle Kostenvoranschläge sind abhängig von der Ansicht einer technischen Zeichnung in Bezug auf das Material. Die Daten und Zeiten des Beginns und des Endes des Transports sind rein indikativ und in jedem Fall von gewöhnlichen Verkehrs- und Wetterbedingungen abhängig. Es ist das Recht von Bonati Trasporti Nautici, nach Überprüfung der Erfüllung der Vergütungs-, Beitrags- und Sozialversicherungspflichten durch den Subfrachtführer auf den Subtransport zurückzugreifen.

Sollten sich die vereinbarten Termine für die Durchführung des Transports aus Gründen verschieben, die wir nicht zu vertreten haben, ist die spätere Planung des Transports von unserer Verfügbarkeit abhängig.

Zollformalitäten für Nicht-EU-Länder: Extras auf Ihre Kosten. Die Zollabfertigung erfolgt in den Abfahrts- und Ankunftsbetrieben. Unsere Das Unternehmen übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Nichteinhaltung der Bedingungen, die Nichterledigung und die Nichteinhaltung der Zolldokumente.

Eventuelle Stopps beim Be-/Entladen: maximale Wartezeit 2 Stunden, zusätzliche Vereinbarung aufgrund von Lieferverzögerungen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, und Fahrzeugstillstand Euro 700,00 pro Tag.

Abmessungen, Gewichte, technische Zeichnungen: unser Unternehmen übernimmt keine Haftung, wenn tatsächliche Gewichte und Abmessungen nicht den Angaben in der Bestellung entsprechen und behält sich das Recht vor, alle Kosten im Zusammenhang mit dem Stillstand des Fahrzeugs, Leerfahrten, Protokolle, Genehmigungen und alles andere, was sich daraus ergeben könnte, in Rechnung zu stellen. Es liegt auch in der Verantwortung des Kunden, leere und flüssigkeitsfreie Maschinen oder Boote zu laden, die das Gewicht des Konvois verändern und Verschmutzungsprobleme und Probleme beim Verkehr aufgrund des Auslaufens derselben verursachen können (Öle, Emulsionen, Kühlflüssigkeiten …). Zur Erteilung der für die Durchfuhr erforderlichen Bewilligungen ist uns eine Erklärung im Original in Bezug auf Größe und Gewicht sowie eine technische Zeichnung der Ware zu übersenden.

Zeitrahmen für den Erhalt von Genehmigungen/Beständen: Die Erteilung von Genehmigungen erfordert mindestens 20 arbeitstage. Wenn von den zuständigen Stellen zusätzliche Fahrzeuge zur technischen Unterstützung vorgeschrieben werden, die bei der Bestellung nicht vorhersehbar sind, sowie weitere von den Behörden bedingte Anforderungen notwendig sind, werden die Kosten auf Grundlage der effektiven Kosten in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingungen: nach Absprache.

Stornierung: Im Falle einer Stornierung und/oder Aussetzung des Transportauftrages durch den Auftraggeber behält sich Bonati Trasporti das Recht vor, die bis dahin angefallenen Kosten (Genehmigungen, Ortsbesichtigungen, Machbarkeitsstudien …) zusätzlich zu 75 % der vereinbarten Fracht in Rechnung zu stellen. Im Falle einer Verschiebung des Ladedatums durch den Auftraggeber, die mit weniger als 7 Tagen Vorankündigung mitgeteilt wird, behalten wir uns vor, 50 % der vereinbarten Fracht in Rechnung zu stellen.

Angebotsannahme: Mit der Auftragserteilung gelten alle oben genannten Bedingungen als akzeptiert.

 

Zuletzt aktualisiert am 09/01/2016

Bonati Trasporti Nautici

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